Versteigert werden alle möglichen Gegenstände des Brautpaars, zum Beispiel die Pflege des Bräutigams, der Brautschleier, dass Stumpfband oder andere Dinge. Der Ehering sollte dabei tabu sein. Die Versteigerung sollte nur symbolisch durchgeführt werden, da das Ehepaar am Ende der Feier wieder alle Gegenstände zurückbekommen. Anstelle von Gegenständen können Sie auch immaterielle Dinge versteigern. Zum Beispiel einen Tanz mit der Braut oder einen Kuss von Bräutigam. Lassen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf, dann wird Ihnen schon etwas Passendes einfallen. |